Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Dome Auctions B.V.
A. Allgemeines
1. Geltungsbereich
- 1.1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Dome Auctions B.V. [weitere Details] (nachfolgend "Dome") regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Dome, deren Auftraggebern bzw. von Verkäufern sowie den Nutzern der von Dome erbrachten Leistungen. Als "Nutzer" oder "Käufer" wird die juristische oder natürliche Person bezeichnet, welche Leistungen von Dome in Anspruch nimmt, deren Webseite nutzt sowie an Versteigerungen teilnimmt. Wer namens einer juristischen Person die Leistungen von Dome nutzt, bestätigt dadurch, für diese handeln zu dürfen.
- 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Weiteren auch für das Rechtsverhältnis zwischen einem Verkäufer und Käufer, sofern zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag durch von Dome erbrachte Leistungen vermittelt wurde.
- 1.3. Mit der Nutzung der Leistungen von Dome bzw. mit dem Abschluss eines Kaufvertrages zwischen einem Verkäufer und Käufer werden diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bedingungen als verbindlich akzeptiert.
2. Leistungen von Dome
- 2.1. Dome betreibt eine online Plattform bzw. Webseite, über welche der Verkauf von Gegenständen (ein oder mehrere Gegenstände oder Güter, die einzeln oder gemeinsam unter einer Losnummer in einer online Versteigerung zum Kauf vermittelt werden, nachfolgend als "Los(e)" bezeichnet) im Namen und auf Rechnung und Risiko eines Auftraggebers (nachfolgend "Verkäufer") versteigert bzw. verkauft werden (nachfolgend "Plattform"). Dome handelt hierbei als Vermittlungsmäkler für einen Verkäufer und vermittelt bzw. fördert den Abschluss eines Kaufvertrages über Lose zwischen dem Verkäufer und einem Käufer. Im Weiteren wird Dome im Falle von Beschwerden zwischen dem Verkäufer und Käufer vermitteln und kann auch andere Tätigkeiten im Interesse seines Auftraggebers bzw. der Verkäufer und Käufer von Losen ausführen.
- 2.2. Dome wird zu keinem Zeitpunkt Eigentümer von vermittelten Losen oder Partei eines zwischen einem Verkäufer und Käufer vermittelten Kaufvertrages.
- 2.3. Sofern diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, kommen die gesetzlichen Bestimmungen (u.a. zum Kaufvertrag, Art. 184 ff. OR; zur Versteigerung, Art. 229 ff. OR; sowie zum Maklervertrag, Art. 412 ff. OR) zur Anwendung. Zusätzlich kann Dome weitere Bedingungen für anwendbar erklären. Im Falle von Widersprüchen gehen die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vor.
B. Nutzungsbedingungen
3. Grundsätze für die Nutzung der Leistungen bzw. der online Versteigerungsplattform von Dome.
- 3.1. Die Nutzung der Plattform und die Registrierung eines Benutzerkontos sind ausschliesslich natürlichen Personen ab 18 Jahren und juristischen Personen erlaubt. Nutzer müssen bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu ihrer Identität, Adresse sowie zu den weiteren erforderlichen Informationen machen.
- 3.2. Dome behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Benutzerkoten zu sperren oder zu löschen, insbesondere bei Verdacht auf Falschangaben, Missbrauch oder Gesetzesverstössen.
- 3.3. Gewerbliche Nutzer haben sich als solche zu registrieren und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, insbesondere eine gültige Unternehmensbezeichnung und sofern gefordert, ihre Steuernummer, bereitzustellen.
- 3.4. Die Nutzungsbedingungen kommen durch die vollständige Registrierung durch den Nutzer und Bestätigung durch Dome zustande. Mit seiner Registrierung akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als verbindlich, die für jede Nutzung der Plattform gelten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Nutzer eine Bestätigung per E-Mail, mit der sein Konto aktiviert wird. Ein "Konto" ist die Kombination aus Benutzername und Passwort, welche es einem Nutzer ermöglicht Auktionen zu verfolgen, Angebote abzugeben und seine Transaktionen zu verwalten.
- 3.5. Der Nutzer verpflichtet sich, sich auf der Plattform fair und verantwortungsbewusst zu verhalten und keine technischen oder betrügerischen Manipulationen vorzunehmen. Verboten sind insbesondere (aber nicht abschliessend):
- Mehrfachkonten zur Umgehung von Regeln oder zur künstlichen Beeinflussung von Auktionen.
- Falschangaben zu Identität, Bonität oder Bieterverhalten.
- Beeinflussung von Auktionen durch Absprachen oder künstliches Bieten (Shill Bidding).
- Schäden an der Plattform oder anderen Nutzern durch rechtswidrige Handlungen.
- 3.6. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die mit seinem Konto vorgenommen werden. Benutzername und Passwort sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Falls der Verdacht besteht, dass Unbefugte Zugriff auf das Konto haben, muss Dome unverzüglich informiert werden. Der Nutzer stellt Dome von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unbefugte oder missbräuchliche Nutzung seines Kontos entstehen.
- 3.7. Der Nutzer garantiert, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben korrekt und aktuell sind. Änderungen an persönlichen oder geschäftlichen Daten müssen unverzüglich im Konto aktualisiert oder Dome schriftlich mitgeteilt werden.
- 3.8. Dome speichert personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO oder Schweizer DSG). Mit der Registrierung erklärt sich der Nutzer mit der Verarbeitung und Speicherung seiner Daten zum Zweck der Plattformnutzung einverstanden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Es gilt im Weiteren die Datenschutzbestimmung von Dome.
- 3.9. Die Inhalte der Plattform, einschliesslich Texte, Bilder und Software, sind urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist es verboten, Inhalte der Website oder Teile davon zu vervielfältigen, weiterzugeben oder durch technische Mittel wie Deeplinking oder Scraping zugänglich zu machen. Dome behält sich das Recht vor, Verstösse zu verfolgen und Schadensersatz zu verlangen.
- 3.10. Die Plattform, das Nutzerkonto und alle verfügbaren Funktionen werden im "Ist-Zustand" bereitgestellt. Dome übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Unveränderlichkeit bestimmter Funktionen. Technische Mängel oder Störungen, welche bei Software vorkommen können, werden nach Möglichkeit zeitnah behoben. Dome behält sich jedoch das Recht vor, den Zugriff auf die Plattform oder einzelne Funktionen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzuschränken oder vorübergehend ausser Betrieb zu setzen. Dies kann insbesondere für Wartungsarbeiten, Updates, technische Anpassungen oder Verbesserungen erforderlich sein. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz aufgrund solcher Massnahmen besteht weder für Nutzer noch für Dritte.
- 3.11. Dome trifft angemessene Vorkehrungen, um seine Systeme vor Datenverlust, unbefugtem Zugriff und missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Hierzu werden geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ergriffen. Eine Haftung für Datenverluste, Beschädigung von Dateien, unbefugten Zugriff auf Computersysteme oder Dateien sowie durch Schadsoftware verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dome übernimmt keine Verantwortung für Auswirkungen, die aus der Nutzung der Plattform entstehen.
- 3.12. Die Plattform kann Verweise oder Links zu externen Websites enthalten. Dome hat keine Kontrolle über deren Inhalte und übernimmt hierfür keine Haftung.
- 3.13. Mit der Nutzung der Leistungen von Dome erfolgt die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation, mit dem Verständnis dafür, dass die Sicherheit oder Fehlerfreiheit von E-Mail-Übertragungen nicht garantiert werden kann, da Informationen abgefangen, geändert, beschädigt, verloren, zerstört, oder verspätet ankommen oder Viren und andere Schadprogramme enthalten können. Dome kann daher keine Haftung für eventuelle Fehler, Schäden oder den unvollständigen Inhalt solcher Nachrichten übernehmen, die durch die E-Mail-Übertragung (bzw. andere elektronische Kommunikationsmittel) entstehen.
C. Versteigerung / Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer
4. Teilnahmebedingungen
- 4.1. Die Teilnahme an einer Auktion ist ausschliesslich volljährigen und geschäftsfähigen juristischen oder natürlichen Personen gestattet. Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen oder aus anderen Gründen nicht geschäftsfähig sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- 4.2. Die Teilnahme kann von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden, beispielsweise der Registrierung oder der Zahlung einer Gebühr. Dome kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob es einem registrierten Nutzer das Bieten ermöglicht.
- 4.3. Auf Verlangen muss der Nutzer seine Kreditwürdigkeit nachweisen. Falls dieser Nachweis nicht erbracht wird, kann Dome den Nutzer von der Auktion ausschliessen.
- 4.4. Der Nutzer ist verpflichtet, den gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung nachzukommen und entsprechende Auskünfte zu erteilen.
5. Versteigerungsgegenstand und Beschreibung der Lose
- 5.1. Die Beschreibung der Lose erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und sowohl Dome als auch der Verkäufer bemühen sich um grösstmögliche Genauigkeit der Angaben. Weder Dome noch der Verkäufer übernehmen jedoch eine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Die Beschreibung basiert auf Informationen des Verkäufers oder Dritten, die nicht von Dome überprüft werden können. Fehlerhafte oder ungenaue Angaben können jederzeit während einer Versteigerung korrigiert werden, ohne dass sich hieraus Rechte für den Nutzer oder Käufer ergeben. Eine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Informationen wird ausgeschlossen.
- 5.2. Muster, Modelle oder Beispiele dienen ausschliesslich als Anhaltspunkte. Die tatsächlichen Eigenschaften der Lose können davon abweichen, ohne dass hieraus Ansprüche abgeleitet werden können.
- 5.3. Eine Rückabwicklung oder Vertragsauflösung aufgrund von Abweichungen oder Unvollständigkeiten bei der Beschreibung von Losen ist ausgeschlossen.
- 5.4. Rohrleitungen, Kabel oder sonstige Anschlüsse im Zusammenhang mit einem Los gehören nur dann zum Versteigerungsgegenstand, wenn dies ausdrücklich in den besonderen Auktionsbedingungen festgelegt ist.
- 5.5. Dome ist bei der Ausgestaltung der Versteigerung frei und kann insbesondere auch Mindestpreise oder andere spezielle Bedingungen in Bezug auf einzelne Lose vorsehen.
6. Untersuchung der Lose
- 6.1. Falls von Dome oder vom Verkäufer ein Besichtigungstermin angeboten wird, wird dieser auf der Website veröffentlicht. Der Nutzer hat daraufhin die Möglichkeit, das Los vor Abgabe eines Angebots zu prüfen.
- 6.2. Ein Käufer ist verpflichtet, das erworbene Los unmittelbar bei Übernahme zu prüfen. Bei den Losen handelt es sich üblicherweise um gebrauchte Waren und diese werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Annahme befinden. Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme gerügt werden, andernfalls gilt das Los als genehmigt.
- 6.3. Das Betreten von Besichtigungsorten erfolgt auf eigenes Risiko. Anweisungen von Dome, dem Verkäufer oder beauftragten Dritten sind zu befolgen. Weder Dome noch der Verkäufer haften für Schäden, die aus dem Betreten entstehen.
7. Ablauf der Versteigerung
- 7.1. Die Dauer sowie weitere Vorgaben einer Versteigerung werden auf der Plattform angegeben. Dome behält sich das Recht vor, Auktionen zu verlängern, vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, insbesondere bei technischen Störungen. 7- .2. Die Nutzer sind verpflichtet, von Dome erteilte Anweisungen im Zusammenhang mit einer Versteigerung bzw. deren Abwicklung zu befolgen.
- 7.3. Die Teilnahme an einer Online-Versteigerung erfolgt unter Kenntnis und Akzeptanz technischer Einschränkungen. Dome übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der Plattform, technische Störungen oder fehlerhafte Angaben entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- 7.4. Dome behält sich folgende Rechte vor;
- Angebote nicht anzuerkennen oder abzulehnen;
- Nutzer von der Versteigerung auszuschliessen;
- Lose zusammenzufassen, zu trennen oder aus der Versteigerung zu entfernen;
- die Versteigerung abzubrechen, zu verändern oder zu verlängern;
- offensichtliche Fehler zu korrigieren; ohne dass Nutzer hieraus Ansprüche ableiten können.
- 7.5. Dome kann vor oder während der Versteigerung Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen, bevor ein Angebot angenommen oder ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
8. Angebot
- 8.1. Der Nutzer kann auf der Plattform ein Angebot für ein Los abgeben. Jedes Angebot ist verbindlich, unwiderruflich und ohne Vorbehalt und bildet damit eine bindende Offerte zum Kauf des Loses vom Käufer an den Verkäufer. Der Vertragsschluss erfolgt ausschliesslich durch Annahme dieses Angebots (Zuschlag) durch den Verkäufer bzw. eine entsprechende Vermittlung durch Dome.
- 8.2. Angebote müssen gemäss den auf der Plattform angegebenen Vorgaben abgegeben werden. Die Versteigerung kann in Form eines statischen Angebots oder eines automatisierten Angebots durchgeführt werden. Bei automatisierten Angeboten erhöht das System das Angebot des Nutzers jeweils um den kleinstmöglichen Betrag, sofern ein Dritter ein höheres Angebot abgibt und das vom Nutzer gesetzte Maximalangebot nicht überschritten wird. Ein automatisiertes Angebot kann ausschliesslich durch Abgabe eines statischen Angebots in der Höhe des aktuellen Höchstangebots aufgehoben werden.
- 8.3. Falls ein Los gemeinsam mit anderen Losen als Kombination zur Versteigerung angeboten wird, wird dies auf der Detailseite des jeweiligen Loses kenntlich gemacht. In diesem Fall sind Angebote sowohl für die einzelnen Lose als auch für das gesamte Kombinationslos möglich. Die Zuteilung einzelner Lose erfolgt nur, wenn die Summe der höchsten Angebote für die einzelnen Lose das höchste Angebot für das Kombinationslos übersteigt. Das Kombinationslos wird hingegen nur zugeteilt, wenn das höchste Angebot für die Kombination den Gesamtbetrag der höchsten Einzelangebote übersteigt.
- 8.4. Ein Einlieferer/Verkäufer eines Loses ist berechtigt, selbst oder durch einen Beauftragten Angebote auf seine eigenen Lose abzugeben. Dies kann insbesondere zur Erreichung eines Mindestpreises oder zur Marktpreisbildung erfolgen. Ohne entsprechende Kennzeichnung gilt das für alle von Dome durchgeführten Versteigerung.
- 8.5. Dome und/oder der Verkäufer sind berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9. Zuschlag und Vertragsabschluss
- 9.1. Der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer wird dadurch abgeschlossen, dass der Verkäufer den Zuschlag erklärt, wobei diese Erklärung namens und im Auftrag des Verkäufers von Dome als Stellvertreter erfolgen kann.
- 9.2. Innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Versteigerung (ohne Berücksichtigung von Samstagen, Sonntagen und lokalen gesetzlichen Feiertagen) erhält der Käufer im Namen des Verkäufers eine Bestätigung per E-Mail. Diese Mitteilung informiert den Käufer darüber, dass sein Angebot angenommen wurde und der Kaufpreis fällig ist. Erhält der Käufer innerhalb der genannten Frist keine Bestätigung, wurde sein Angebot nicht berücksichtigt. Dome kann ein Angebot auch unter aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen im Namen des Verkäufers zuschlagen.
- 9.3. Handelt es sich beim Verkäufer um ein Konkursamt, einen Insolvenzverwalter oder um einen Bevollmächtigen eines Konkurs-, Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens, erfolgt der Kauf unter der auflösenden Bedingung, dass eine eventuell erforderliche Genehmigung z.B. des zuständigen (Konkurs-)Amtes nicht verweigert wird.
- 9.4. Jeder Nutzer, der ein Angebot abgibt, gilt als Bieter für sich selbst und ist zur Erfüllung der aus dem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen persönlich verpflichtet.
- 9.5. Ein Kaufvertrag kommt ausschliesslich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Dome handelt lediglich als Vermittler bzw. direkter Vertreter und wird nicht Vertragspartei eines Kaufvertrages.
- 9.6. Der Kaufvertrag umfasst die auf der Plattform veröffentliche Beschreibung des Loses (Zustand, Merkmale, Einschränkungen), den durch Angebot und Zuschlag festgelegten Kaufpreis, eventuelle besondere Versteigerungsbedingungen sowie, sofern dort nicht anders geregelt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 9.7. Findet keine Versteigerung statt, kann ein Kaufvertrag zustande kommen, indem ein Angebot vom Verkäufer (oder stellvertretend von Dome) angenommen wird.
10. Zahlung und Abwicklung
- 10.1. Nach Abschluss des Kaufvertrages erhält der Käufer eine Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung und ist verpflichtet, diese innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt dieser Mitteilung zu begleichen. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem vereinbarten Kaufpreis, einer Kommission von Dome sowie der Mehrwertsteuer zusammen. Die Zahlung hat in der angegebenen Währung zu erfolgen. Eine Befreiung von der Zahlungspflicht erfolgt ausschliesslich durch vollständige Begleichung der geschuldeten Beträge gegenüber dem Verkäufer und Dome.
- 10.2. Der Käufer ist verpflichtet, auf erste Aufforderung eine angemessene Sicherheit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung zu leisten.
- 10.3. Bei Zahlungsverzug nach 48 Stunden tritt der Verzug ein, ohne dass eine weitere Mahnung des Verkäufers bzw. von Dome an den Käufer erforderlich ist. Befindet sich der Käufer im Verzug, so hat er Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung zu leisten und haftet auch für den Zufall. Im Weiteren haftet er für die angemessenen Kosten, die dem Verkäufer bzw. Dome zur Einforderung der Zahlung entstehen.
- 10.4. Bei einer Versteigerung hat der Käufer neben dem Angebotspreis weitere Kosten und Steuern zu berücksichtigen, darunter etwa Grund- und Umsatzsteuern, Notariats- und Finanzierungskosten, Verwaltungsgebühren sowie allfällige Umweltabgaben oder sonstige gesetzlich vorgesehene Abgaben. Diese Kosten sind nicht im Angebot enthalten und sind zusätzlich vom Käufer zu entrichten.
- 10.5. Der Käufer verzichtet auf das Recht, seine Zahlungsverpflichtung aufzuschieben oder mit eventuellen Gegenforderungen zu verrechnen.
11. Abholung, Übergabe und Eigentumsübertragung
- 11.1. Sobald der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, kann er die ersteigerten Lose an dem festgelegten Ort und Zeitpunkt gegen Vorlage eines gültigen Identifikationsnachweises bzw. einer entsprechenden Vollmacht, sofern durch einen Dritten abgeholt wird, abholen. Die Abholung muss bis spätestens zu dem in den Versteigerungsbedingungen genannten Termin erfolgen. In bestimmten Fällen kann festgelegt werden, dass einige Lose erst nach der Abholung anderer Lose übernommen werden können.
- 11.2. Der Käufer ist für die rechtzeitige und korrekte Abholung der ersteigerten Lose verantwortlich. Die Organisation und Koordination des Abholzeitpunkts obliegen Dome und/oder dem Verkäufer und deren Anweisungen sind zu befolgen.
- 11.3. Der Käufer oder ein von ihm beauftragter Dritter ist verpflichtet, die Lose bei der Übernahme eingehend zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Erfolgt keine umgehende Mängelanzeige, gelten die Lose als in dem tatsächlichen Zustand akzeptiert.
- 11.4. Verweigert der Käufer die Abnahme oder unterlässt er es, die notwendigen Informationen oder Anweisungen zur Abholung bereitzustellen, kann Dome und/oder der Verkäufer die Lose auf Kosten und Risiko des Käufers einlagern und ihm die anfallenden Kosten in Rechnung stellen. Eine spätere Abholung setzt die Begleichung der Lager-, Verwaltungs- und Versicherungskosten voraus.
- 11.5. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Ausfuhr der Lose verantwortlich. Dies umfasst insbesondere steuerliche und zollrechtliche Regelungen sowie das Einholen notwendiger Genehmigungen. In Transport- und Zolldokumenten sind der Verkäufer und der Käufer als Absender bzw. Empfänger auszuweisen.
- 11.6. Der Übergang des Eigentums und von Nutzen und Gefahr erfolgt mit Abschluss des Kaufvertrags, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- 11.7. Falls für die Abholung eine Demontage erforderlich ist und nichts anderes geregelt wurde, liegt diese in der Verantwortung des Käufers. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Dome und/oder des Verkäufers darf der Käufer keine Komponenten entfernen, die nicht zu den erworbenen Losen gehören. Der Käufer haftet für etwaige Schäden, die während der Demontage und Übernahme entstehen, und hat Dome und/oder den Verkäufer von Ansprüchen Dritter freizustellen.
- 11.8. Die Nutzung eigener Transportmittel oder Werkzeuge, einschliesslich Gabelstapler, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Dome und/oder des Verkäufers gestattet. Der Käufer ist für den sicheren Einsatz der Mittel sowie die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften und Normen verantwortlich.
- 11.9. Falls ein Objekt aufgrund von Drittrechten oder aus anderen erheblichen Gründen nicht übergeben werden kann, ist Dome oder der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag zu annullieren. Der Käufer erhält in diesem Fall eine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
- 11.10. Im Falle der Versteigerung von Losen aus Konkurs- oder ähnlichen Verfahren kann die Übergabe von Handlungen von Behörden oder Dritten abhängig sein, z.B. im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Losen. Eventuelle hierdurch entstehenden Verzögerungen sind werde von Dome noch vom Verkäufer zu vertreten und es besteht keine Haftung für eine dadurch verspätete Übergabe.
- 11.11. Falls ein nicht abgeholtes Los die Abholung weiterer Lose verhindert, hat der Käufer dieses unverzüglich nach Aufforderung zu entfernen. Andernfalls kann Dome auf Kosten des Käufers eine Lagerung oder Abholung durch Dritte veranlassen.
- 11.12. Die Beseitigung von durch den Käufer verursachten Abfällen am Abholort liegt in der Verantwortung des Käufers, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit Dome und/oder dem Verkäufer getroffen.
- 11.13. Das Betreten der Gebäude oder des Geländes zur Abholung erfolgt ausschliesslich auf eigenes Risiko des Käufers. Der Käufer hat den Anweisungen von Dome, des Verkäufers oder beauftragter Dritter Folge zu leisten. Jegliche Haftung von Dome und des Verkäufers für Schäden, die dem Käufer beim Betreten bzw. bei der Abholung entstehen, ist ausgeschlossen.
- 11.14. Abweichend von den vorangehenden Bestimmungen kann eine Lieferung an die Adresse des Käufers erfolgen, sofern dies im Voraus schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall gehen Eigentum bzw. Nutzen und Gefahr mit der Lieferung auf den Käufer über.
- 11.15. Vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine anderslautende Regelung getroffen wurde.
- 11.16. Der Verkäufer ist berechtigt, die erworbenen Lose in mehreren Teillieferungen zu übergeben.
- 11.17. Personenbezogene oder geschäftliche Daten des Verkäufers oder Dritter sind nicht Bestandteil des Kaufvertrags. Falls solche Daten in einem Los enthalten sind, hat der Käufer das Auktionshaus umgehend zu informieren und auf Aufforderung die Daten zu löschen oder an den Verkäufer zurückzugeben. Die unbefugte Nutzung oder Weitergabe dieser Daten ist untersagt.
12. Gewährleistung und Haftungsausschluss
- 12.1. Die Lose werden in ihrem aktuellen Zustand verkauft. Weder Dome noch der Verkäufer leisten Gewähr für sichtbare oder versteckte Mängel oder geben Garantien hinsichtlich der Vollständigkeit, Dokumentation, Nummerierung, Funktionsfähigkeit, Verwendbarkeit, Handelsfähigkeit, bestehender Rechte Dritter oder der Möglichkeit der Übertragung an Dritte.
- 12.2. Mängel jeglicher Art oder nicht erfüllte Erwartungen des Käufers oder Dritter berechtigen nicht zu Schadenersatz, Vertragsaufhebung oder Aufrechnung, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer das ersteigerte Los vor dem Kauf sorgfältig geprüft hat.
- 12.3. Jegliche Haftung von Dome und/oder dem Verkäufer werden i.S. von Art. 192 und 199 OR wegbedungen. Eine Haftung erfolgt nur im Falle von absichtlichem bzw. arglistigem Verschweigen von Mängeln.
- 12.4. Eine Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Wertverlust des ersteigerten Loses.
- 12.5. Falls Dritte aufgrund von Eigentumsrechten oder anderen berechtigten Ansprüchen auf ein Los geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, das Los für diese Dritten zu verwahren und auf erste Aufforderung von Dome an die berechtigte Partei herauszugeben oder eine anderweitige Vereinbarung zu treffen. Gibt der Käufer das Los unversehrt zurück, wird ihm der gezahlte Kaufpreis erstattet, und der Kaufvertrag gilt als aufgehoben. Dome und/oder der Verkäufer sind in diesem Fall zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet.
- 12.6. Der Käufer stellt Dome und/oder den Verkäufer auf erste Aufforderung von allen Ansprüche Dritter frei, die aus dem zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag resultieren. Diesfalls wird der Käufer Dome und/oder den Verkäufer vollständig schadlos halten.
13. Rücktritt und Sanktionen
- 13.1. Der Verkäufer ist im Falle einer der folgenden Situationen berechtigt, den Kaufvertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer aufzulösen oder zu kündigen, ohne zur Leistung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
- Der Käufer erfüllt eine vertragliche Verpflichtung nicht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
Nicht rechtzeitige oder unvollständige Zahlung des Kaufpreises; Nicht rechtzeitige Übernahme des Loses; Nichtbereitstellung der für den Kauf erforderlichen Informationen oder Unterlagen; Nichterbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung auf erstes Anfordern. - Es werden Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Vertragstreue des Käufers begründen.
- Es liegt ein Antrag auf oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines Nachlassvertrags oder eines vergleichbaren Verfahrens gegen den Käufer vor.
- Unvorhergesehene und nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände in Bezug auf Personen oder Material, die die Erfüllung des Vertrags unverhältnismässig erschweren oder unmöglich machen.
- Ein berechtigtes Interesse Dritter an der Entfernung des Loses, wenn nach Ansicht des Verkäufers und/oder Dome eine Entfernung durch den Käufer ein Gebäude gefährden oder bleibende Schäden verursachen würde.
- Eintritt höherer Gewalt, einschliesslich, aber nicht ausschliesslich, Brand, Diebstahl, Naturkatastrophen, Streiks, Kriege, Pandemien oder behördliche Massnahmen.
- 13.2. Der Verkäufer kann das betroffene Los im Falle einer Vertragsauflösung unverzüglich an Dritte weiterveräussern.
- 13.3. Im Falle einer Vertragsauflösung gemäss den vorstehenden Bestimmungen wird der Kaufvertrag bzw. die Eigentumsübertragung (sofern notwendig) rückabgewickelt und ein eventuell bereits bezahlter Kaufpreis für die ersteigerten Lose wird dem Käufer zurückerstattet. Der Käufer bleibt aber zur Zahlung der Kommission von Dome verpflichtet. Zudem schuldet der Käufer dem Verkäufer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % seines Angebots bzw. des vereinbarten Kaufpreises zur Deckung von Verwaltungs-, Lager-, Versicherungs- und Transportkosten sowie sonstiger Aufwendungen von Dome und/oder dem Verkäufer im Rahmen der Rückabwicklung. Der Verkäufer und/oder Dome behalten sich darüber hinaus das Recht auf weiteren Schadenersatz vor. Beträgt der Kaufpreis eines Loses weniger als CHF 150, erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises an den Käufer und der gesamte Kaufpreis verfällt i.S. der vorgenannten Regelung zu Gunsten des Verkäufers.
14. Beschwerdeverfahren und Streitbeilegung
- 14.1. Dome legt Wert auf eine faire und transparente Abwicklung aller Versteigerungen und Kaufverträge. Sollte ein Nutzer, Käufer oder Verkäufer mit einer Transaktion oder einer von Dome erbrachten Dienstleistung nicht zufrieden sein, steht ihm ein strukturiertes Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Dome ist hierbei zu keinen über die gesetzlich bzw. vertraglich eingegangen Verpflichtungen hinausgehenden Handlungen verpflichtet und auf Beschwerden ohne die Angabe von Gründen nicht eintreten.
- 14.2. Beschwerden sind schriftlich per E-Mail oder über das auf der Plattform bereitgestellte Kontaktformular einzureichen. Die Beschwerde muss die relevanten Informationen enthalten, insbesondere:
- Name des Beschwerdeführers;
- Die betroffene Transaktion oder Losnummer;
- eine detaillierte Beschreibung des Beschwerdegrundes;
- relevante Nachweise oder Dokumente (z. B. Korrespondenz, Bilder, Zahlungsnachweise).
- 14.3. Beschwerden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des beanstandeten Ereignisses eingereicht werden.
- 14.4. Dome bestätigt den Eingang der Beschwerde innerhalb von 5 Werktagen.
- 14.5. Die Prüfung erfolgt durch ein internes Beschwerdemanagement-Team, das gegebenenfalls zusätzliche Informationen vom Beschwerdeführer anfordert. 14.6. Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerde teilt Dome eine Entscheidung mit. Falls eine längere Bearbeitungszeit erforderlich ist, wird der Beschwerdeführer entsprechend informiert. 14.7. Mögliche Ergebnisse der Beschwerdebearbeitung sind:
- Klärung und Behebung des Problems,
- Ablehnung der Beschwerde mit Begründung,
- Angebot einer alternativen Lösung (z. B. Rückerstattung, Teilrückzahlung, erneute Vermittlung).
- 14.8. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden wird, kann eine Schlichtung durch eine unabhängige Streitbeilegungsstelle erfolgen oder die Parteien können sich freiwillig auf eine verbindliche Mediation einigen. Kann auch dann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, ist der Beschwerdeführer auf den Gerichtsweg zu verweisen.
D. Haftungsausschluss
15. Allgemeines
- 15.1. Eine Haftung von Dome wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und Dome haftet einzig im Falle vorsätzlichen, arglistigen oder grob fahrlässigen Verhaltens.
- 15.2. Eventuelle Ansprüche des Käufers gegenüber Dome und/oder dem Verkäufer, verfallen innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf oder nach Bereitstellung des Loses, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
16. Begrenzung der Haftung
- 16.1. Die Haftung von Dome und/oder des Verkäufers für Schäden, die nicht durch diese allgemeinen oder weitere besondere Bedingungen ausgeschlossen worden, ist auf die Höhe des jeweiligen Anspruchs gegenüber der Haftpflichtversicherung von Dome beschränkt. Sollte keine Versicherungsdeckung bestehen, ist die Gesamthaftung gegenüber dem Käufer und/oder weiteren Beteiligten auf maximal CHF 5'000 begrenzt.
- 16.2. Dome haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder Wertverlust des vermittelten Loses.
- 16.3. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen gilt insbesondere, nicht aber abschliessend:
- Es besteht keine Haftung für Schäden an Personen oder Sachen, die vor Abschluss der Versteigerung entstanden sind.
- Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch das ersteigerte Los verursacht wurden oder in Zusammenhang damit stehen, einschliesslich dessen Verlusts.
- Es besteht keine Haftung für sichtbare oder verborgene Mängel des Loses, es sei denn, zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor.
- Es besteht keine Haftung für die Nichteinhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften durch das gekaufte Los.
- Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch umweltschädliche oder gefährliche Stoffe im oder am Los entstehen.
- Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch technische Fehler im Rahmen einer Online-Versteigerung entstehen, insbesondere durch Soft- oder Hardwarefehler, Viren oder unberechtigte Zugriffe.
- Es besteht keine Haftung für Schäden aufgrund unrichtiger, veralteter oder unvollständiger Informationen auf der Plattform oder verlinkten Websites.
- Es besteht keine Haftung für Schäden des Käufers im Zusammenhang mit eingeschränkten Verfügungsrechten, Eigentumsrechten Dritter oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen des Loses.
E. Datenschutz
17. Dome verwendet (persönliche) Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung.
F. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
18. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche oder andere Angelegenheiten zwischen einem Käufer, Dome und/oder einem Verkäufer, werden die ordentlichen Gerichte des Bezirks Stadt Zürich, Schweiz, vereinbart.
19. Anwendbares Recht
Sämtlichen vertraglichen Beziehungen zweichen einem Käufer, Dome und/oder einem Verkäufer unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
G. Schlussbestimmungen
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck möglichst nahekommt.
21. Anpassungen
Dome ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen einseitig zu ändern. Nutzer haben das Recht, innerhalb dieser Frist zu widersprechen, andernfalls gelten die Änderungen als akzeptiert.
22. Abweichungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von einem dazu berechtigten Vertreter von Dome bestätigt wurden.
DOME Version 1, 03.03.2025